Das US-amerikanische Financial Crimes Enforcement Network hat zwei Vorschläge zu bestimmten Transaktionen mit selbstverwalteten Wallets und internationalem Krypto-Mixing zurückgezogen. FinCEN gab die Entscheidung am 5. Oktober 2026 bekannt. Die Rücknahmen wurden am 6. Oktober wirksam.

Für Kunden, die Kryptowährungen von einer Börse abziehen, ist eine Unterscheidung entscheidend: Die Vorschläge hätten zusätzliche Anforderungen geschaffen. Sie waren noch nicht in Kraft. Die Rücknahmen beenden die betreffenden Verfahren, ohne die geplanten Pflichten einzuführen.

In seiner Mitteilung erklärte FinCEN, öffentliche Stellungnahmen berücksichtigt zu haben, und stellte einen Zusammenhang mit der Deregulierungspolitik der Trump-Regierung her.

Was der Wallet-Vorschlag vorgesehen hatte

Der erste Vorschlag wurde im Dezember 2020 veröffentlicht. Er betraf Banken und Finanzdienstleister der US-Kategorie Money Services Businesses, die bestimmte Transaktionen mit digitalen Vermögenswerten unter Beteiligung nicht verwahrter Wallets abwickeln. Nutzer solcher Wallets können Transaktionen ausführen, ohne dass ein Finanzinstitut diese für sie durchführt.

Erfasst wären außerdem bestimmte Wallets bei ausländischen Finanzinstituten außerhalb des Bank-Secrecy-Act-Rahmens in von FinCEN benannten Ländern gewesen. Der Vorschlag ging damit über Überweisungen an persönliche Wallets hinaus.

Bei erfassten Transaktionen über 10.000 US-Dollar oder mehreren Transaktionen von zusammen mehr als 10.000 US-Dollar innerhalb von 24 Stunden hätten Institute Angaben zu Kunden und Gegenparteien melden und die Identität ihrer Kunden prüfen müssen. Für erfasste Transaktionen über 3.000 US-Dollar waren Aufzeichnungs- und Kundenprüfungspflichten vorgesehen.

Die veröffentlichte Rücknahme hält fest, dass FinCEN diesen Vorschlag nicht weiterverfolgt. Die genannten Schwellen beschreiben ausschließlich das zurückgezogene Vorhaben. Sie sind keine vollständige Darstellung der heute geltenden Meldevorschriften.

Weshalb der Mixing-Vorschlag zurückgezogen wurde

Die zweite Entscheidung betrifft einen Vorschlag vom Oktober 2023 zum internationalen Mixing konvertierbarer virtueller Währungen. Mixing-Verfahren können Herkunft, Ziel oder Umfang einer Transaktion verschleiern.

Die geplante Sondermaßnahme hätte betroffene Finanzinstitute verpflichtet, Informationen über bestimmte Transaktionen aufzuzeichnen und zu melden, bei denen der Verdacht auf Mixing außerhalb der USA bestand. Dazu hätten Wallet-Adressen, Transaktionskennungen und Kundendaten gehört.

FinCEN hat sowohl den Vorschlag als auch die zugehörige Feststellung zurückgezogen, dass internationales Mixing eine Transaktionsklasse mit besonderem Geldwäscherisiko darstelle. Die Rücknahmebekanntmachung verweist auf Bedenken, die Definition sei zu weit gefasst, könne legitime Aktivitäten beeinträchtigen und erhebliche Meldebelastungen verursachen.

Weitere Maßnahmen bleiben möglich. FinCEN erklärt in derselben Bekanntmachung, Mixer weiterhin auf Hinweise auf Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und andere illegale Aktivitäten zu beobachten.

Was für Börsenkunden weiterhin zählt

Die Rücknahmen beseitigen nicht den umfassenderen Rahmen des Bank Secrecy Act. FinCENs Leitlinien zu Geschäftsmodellen mit Kryptowährungen erläutern, dass Pflichten von der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit abhängen, etwa davon, ob ein Unternehmen regulierte Geldtransfers durchführt.

Kunden können aus der Entscheidung daher weder einen Anspruch auf anonymen Börsenzugang noch ein Ende von Transaktionsprüfungen ableiten. Für Unternehmen werden zwei konkrete Vorhaben abgeschlossen, ohne das bestehende Pflichtenwerk durch ein neues zu ersetzen. Die Möglichkeit späterer Maßnahmen gegen illegale Mixing-Aktivitäten hat FinCEN ausdrücklich offengehalten.

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