Die Commodity Futures Trading Commission hat eine Konsultation eröffnet, die bestimmten Kryptohandelsplattformen einen präziseren bundesrechtlichen Rahmen geben könnte. Entscheidend ist dabei, wie Privatkunden ihre Geschäfte finanzieren. Eine allgemeine Registrierungspflicht für sämtliche Kryptobörsen ist damit nicht verbunden.

In ihrer Mitteilung vom 5. Oktober kündigte die CFTC an, Stellungnahmen zu Regulation Crypto Asset Transactions, kurz Regulation CTX, und Regulation Crypto Asset Markets, kurz Regulation CAM, einzuholen. Die Rückmeldungen sollen mögliche weitere Schritte der Behörde vorbereiten.

Zwei miteinander verbundene Regelungsbereiche

Regulation CTX würde Kryptogeschäfte erfassen, die unter Abschnitt 2(c)(2)(D) des Commodity Exchange Act fallen. Diese Bestimmung betrifft bestimmte Warengeschäfte mit Privatkunden, bei denen Hebel, Margin oder Finanzierung eingesetzt werden. Gesetzliche Ausnahmen bleiben zu berücksichtigen.

Regulation CAM würde sich auf die Handelsplätze für solche Geschäfte beziehen. Die CFTC erwägt dafür eine eigene Unterkategorie innerhalb der Registrierung als Designated Contract Market, dem bestehenden bundesrechtlichen Rahmen für beaufsichtigte Börsen.

Das ist relevant, weil ein kreditfinanzierter Kryptokauf und ein vollständig bezahlter Kauf unterschiedlichen regulatorischen Kategorien zugeordnet sein können. Eine pauschale Schlagzeile über neue Kryptoregeln erklärt noch nicht, welche Tätigkeit tatsächlich betroffen ist.

Gewöhnlicher Spothandel bleibt eine eigene Frage

In seiner Rede an der Fordham Law School vom 5. Oktober erklärte CFTC-Vorsitzender Michael S. Selig, dass eine allgemeine Registrierungspflicht für Kryptobörsen eine Ermächtigung durch den Kongress voraussetzen würde.

Er unterschied zwischen gewöhnlichen Spotbörsen und Plattformen, die Privatkunden gehebelte Geschäfte anbieten. Für Waren am Spotmarkt besitzt die CFTC weiterhin Befugnisse zur Bekämpfung von Betrug und Marktmanipulation. Die Initiative würde jedoch nicht jeden reinen Spotanbieter in den geplanten CAM-Rahmen einbeziehen.

Börsen mit Futures, Optionen oder Swaps würden laut Selig dem bisherigen Rahmen für Designated Contract Markets unterliegen. Die CAM-Kategorie ist für Handelsplätze vorgesehen, die auf CTXs spezialisiert sind.

Kundenvermögen und Vermittler im Mittelpunkt

Das genehmigte Konsultationsdokument erwägt, CTXs über Futures Commission Merchants abzuwickeln. Dabei handelt es sich um regulierte Vermittler mit Pflichten im Zusammenhang mit Kundengeldern und Handelsgeschäften.

Die Behörde fragt außerdem nach Stellungnahmen zur Kryptoverwahrung und zu Reservenachweisen. Dazu gehören Schutzmechanismen für gemeinsam in Sammelkonten verwahrte Kundenbestände. Es geht um erwogene Maßnahmen, nicht um bereits eingeführte Schutzvorschriften.

Eine weitere Frage betrifft die gesetzliche Ausnahme für die tatsächliche Lieferung. Selig zufolge soll klargestellt werden, dass die Übertragung von Kryptowerten innerhalb von 28 Tagen auf eine externe, vom Nutzer selbst kontrollierte Wallet diese Ausnahme grundsätzlich erfüllen würde. Daraus lässt sich keine pauschale Befreiung für jedes finanzierte Geschäft ableiten.

Wie es weitergeht

Das Dokument ist eine Advanced Notice of Proposed Rulemaking, also eine frühe Konsultation vor endgültigen Detailvorschriften. Schriftliche Stellungnahmen müssen laut CFTC innerhalb von 60 Tagen nach Veröffentlichung im Federal Register eingehen.

Für Händler entstehen durch die Ankündigung selbst weder neue Kontofristen noch eine Pflicht, Vermögenswerte zu übertragen. Plattformen können sich an der Ausgestaltung möglicher Regeln für Verwahrung, Finanzierung und Kundenschutz beteiligen. Welche Anforderungen letztlich gelten und wann sie in Kraft treten könnten, ist weiterhin offen.