Die offizielle Mitteilung nennt den 30. Oktober 2026 als Frist für Auszahlungen, wenn Kunden die betroffenen Vermögenswerte behalten möchten. Sie führt 14 Positionen auf und beschreibt eine einmalige Umwandlung verbleibender Bestände zum jeweiligen Marktkurs. Ist USDC nicht geeignet, soll ein anderer unterstützter Kryptowert oder eine andere Währung verwendet werden.
Die Regelung betrifft Privatkunden von Coinbase Luxembourg S.A. im EWR. Sie ist weder eine weltweite Ankündigung für sämtliche Coinbase-Konten noch eine Aufforderung an alle Kryptobesitzer, ihre Token umzutauschen. Für die Einordnung ist deshalb neben dem Bestand auch die betreuende Gesellschaft entscheidend.
Ein Eintrag in der Liste verlangt Aufmerksamkeit
Coinbase nennt USDT, PAX, PYUSD, GUSD, GYEN, DAI, BUST, UST, RAI, PAXG, MUSD, USD1, USDS und TGBP. In der Mitteilung steht tatsächlich "BUST". Dieser Eintrag sollte nicht stillschweigend durch BUSD ersetzt werden. Kunden sollten die im Konto bezeichnete Position prüfen und bei Unklarheiten eine Erläuterung verlangen.
Coinbase fasst die Vermögenswerte unter seiner Stablecoin-Mitteilung zusammen und ordnet sie den MiCA-Kategorien E-Geld-Token oder vermögenswertereferenzierte Token zu. Daraus folgt nicht, dass alle 14 Positionen gleichartige Dollarersatzprodukte sind. Die jeweilige Ausgestaltung bleibt relevant.
Kauf, Verkauf und Umtausch der betroffenen Positionen sind laut Coinbase eingeschränkt. Wer sie außerhalb der Plattform weiter halten möchte, kann sie auszahlen, sofern das Ziel den Vermögenswert und das Netzwerk unterstützt. Aus der ausdrücklich genannten EWR-Privatkundengruppe lässt sich keine entsprechende Regel für institutionelle Konten oder Kunden außerhalb des EWR ableiten.
Anzeige und Abwicklung der Umwandlung
Während der Verarbeitung kann der betroffene Kontostand nach Angaben von Coinbase vorübergehend als null erscheinen. Anschliessend sollen ein Umwandlungseintrag in der Historie und der neue Bestand sichtbar werden. Maßgeblich ist der Marktkurs zum Ausführungszeitpunkt, nicht ein zugesagter Nennwert.
Die Einleitung spricht von Beständen, die nach dem 30. Oktober verbleiben. Der Abschnitt zur Abwicklung nennt dagegen eine Umwandlung am 30. Oktober. Eine genaue Uhrzeit oder Zeitzone fehlt. Daraus sollten Kunden keine Zusage ableiten, dass eine Auszahlung bis zur letzten Minute dieses Tages möglich bleibt.
Eine konkrete Umwandlungsgebühr oder ausführliche Methode zur Preisermittlung nennt die Seite ebenfalls nicht. Die Umwandlung lässt sich deshalb nicht als gebührenfrei darstellen. Coinbase weist auf mögliche steuerliche Folgen in einzelnen Ländern hin. Kunden sollten den Beleg aufbewahren und ihre eigenen Verpflichtungen prüfen.
Nach dem 30. Oktober eingehende betroffene Vermögenswerte werden laut Mitteilung nicht gutgeschrieben, gehandelt, übertragen oder in die automatische Umwandlung aufgenommen. Eine Wiederherstellung kommt nur infrage, soweit der besondere Prozess für nicht unterstützte Vermögenswerte technisch verfügbar ist. Ein Anspruch auf Erfolg ergibt sich daraus nicht. Eine spätere Unterstützung würde bereits erfolgte Umwandlungen nicht rückgängig machen.
Die verschiedenen MiCA-Fristen sind zu unterscheiden
Coinbase begründet den Schritt mit MiCA und verweist auf das Ende einer Übergangsfrist am 1. Juli 2026. Artikel 143 nennt dieses Datum als äußerste Übergangsgrenze für bestimmte Kryptowerte-Dienstleister. Es ist kein allgemeiner Starttermin für sämtliche Anforderungen an Stablecoin-Emittenten.
Nach Artikel 149 galten die Titel zu vermögenswertereferenzierten Token und E-Geld-Token bereits ab dem 30. Juni 2024. Die Verordnung fand allgemein ab dem 30. Dezember 2024 Anwendung.
In ihrer Stellungnahme vom 8. Oktober 2026 verlangt ESMA, dass zugelassene Anbieter entsprechende Dienstleistungen mit nicht MiCA-konformen Stablecoins für EU-Kunden einstellen. Verbleibende Altpositionen sollen möglichst schnell und spätestens drei Monate nach Veröffentlichung bereinigt werden. Der 30. Oktober ist somit der Zeitplan von Coinbase und kein EU-weit einheitlicher Umwandlungstag.
Bei USDC ändert sich die Aufteilung der Aufsicht
Die EBA stufte USDC von Circle Internet Financial Europe SAS am 14. Oktober als ersten bedeutenden E-Geld-Token der EU ein. Unter 45 notifizierten EMTs erhielt USDC diese Einstufung zuerst.
Ab dem 12. November 2026 übernimmt die EBA direkte Zuständigkeiten für Eigenmittel, Reserven, Liquidität sowie Sanierungs- und Rücktauschpläne. Die französische ACPR bleibt unter anderem für Unternehmensführung, qualifizierte Beteiligungen, Eignungsprüfungen, Auslagerungen und Interessenkonflikte zuständig. Es handelt sich um geteilte Aufsicht, nicht um den vollständigen Rückzug der französischen Behörde.
Die Einstufung wandelt selbst keine Kundenbestände um und garantiert keinen Marktpreis. Sie schafft auch keine automatische Unterstützung jeder Netzwerkversion auf jeder Plattform. Für betroffene Coinbase-Kunden bleibt zuerst zu klären, welcher Bestand erfasst ist, ob sie ihn auszahlen möchten und welche Angaben ihr Konto zur Abwicklung zeigt. Die neue Aufsicht ist ein eigener Vorgang.