Wer auf einer dieser Plattformen noch Guthaben oder offene Positionen hat, braucht vor allem die Mitteilung zum eigenen Konto. Aus einer Länderliste allein lässt sich nicht ablesen, wann ein Auftrag endet oder wie lange eine Auszahlung möglich bleibt. Gerade diese Trennung zwischen grundsätzlicher Berechtigung und konkreter Kontoschließung ist bei den aktuellen Meldungen entscheidend.

MEXC nennt keinen einheitlichen Auszahlungstermin

Die Mitteilung von MEXC vom 20. Oktober nennt Russland und Belarus ausdrücklich. Als Begründung führt die Börse ihre Bemühungen um eine bessere weltweite Einhaltung regulatorischer Vorgaben an. Eine bestimmte Behörde, einzelne Sanktionsmaßnahme oder konkrete Verfügung benennt sie dabei nicht. Weitergehende Erklärungen wären deshalb keine belegte Aussage des Unternehmens.

Betroffene sollen individuelle Nachrichten mit den für sie geltenden Fristen erhalten. Darin will MEXC erläutern, wie Positionen geschlossen und Vermögenswerte abgezogen werden können. Die öffentliche Ankündigung enthält keinen Auszahlungstermin, der pauschal für alle betroffenen Konten gilt. Auch die Zahl der betroffenen Kunden bleibt offen.

Zugleich erklärt MEXC, dass Konten ohne entsprechende Benachrichtigung von dieser Änderung nicht betroffen seien und unter den Nutzungsbedingungen weiter verwendet werden könnten. Das ist keine Ausnahme von den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen. Wenn Sie keine Nachricht gefunden haben, müssen Sie daher weiterhin prüfen, ob Ihr Wohnsitz und Ihre sonstigen Angaben die Bedingungen der Plattform erfüllen.

Bei Bitget müssen zwei Dokumente getrennt gelesen werden

Die aktuellen Bitget-Nutzungsbedingungen tragen das Änderungsdatum 20. Oktober 2026. Russland, Belarus und Kasachstan stehen darin unter den ausgeschlossenen Ländern. Für die Berechtigung kommt es unter anderem darauf an, wo eine Person wohnt beziehungsweise ein Unternehmen ansässig oder tätig ist. Diese vertragliche Regel ist nicht mit einem staatlichen Verbot gleichzusetzen, Kryptowährungen zu besitzen.

Daneben steht Bitgets Ankündigung vom 17. Oktober, Dienstleistungen für ausgewählte Nutzer zu beenden. Cointelegraph berichtete über die Erklärung: Betroffene sollten per E-Mail, Nachricht in der App oder Push-Mitteilung über weitere Schritte, Fristen und Auszahlungen informiert werden. Ein gemeinsamer Stichtag und die Auswahlkriterien wurden in dieser Erklärung nicht genannt.

Interfax berichtete für benachrichtigte Kunden eine Frist bis zum 21. Oktober 2026 um 10 Uhr Moskauer Zeit, um Positionen zu schließen und Guthaben abzuziehen. Dieser Zeitpunkt liegt bereits zurück. Er darf weder als noch offene Frist noch als allgemeiner Termin für sämtliche Bitget-Konten dargestellt werden.

Falls Sie eine solche Nachricht erhalten haben und noch Handlungsbedarf besteht, ist eine konkrete Auskunft des offiziellen Supports erforderlich. Aus der früheren Mitteilung lässt sich nicht schließen, welche Funktionen Ihrem Konto heute noch zur Verfügung stehen oder ob eine nachträgliche Auszahlung unter denselben Bedingungen möglich ist.

HTX nennt Russland, aber nicht Belarus

Bei HTX liefert Abschnitt 1.2 des Plattformvertrags die entscheidende Information. Die Russische Föderation gehört dort zu den Gebieten, deren Nutzer sämtliche Dienstleistungen nicht verwenden dürfen. Bei Privatpersonen umfasst die Definition den Wohnsitz oder den tatsächlichen Aufenthalt. Bei Unternehmen sind Gründungsrecht beziehungsweise Hauptgeschäftssitz maßgeblich. Die Staatsangehörigkeit allein ist damit nicht das genannte Kriterium.

Belarus steht nicht auf der geprüften Liste. Zudem ist der Vertrag mit September 2026 gekennzeichnet. Daraus lässt sich keine neue Entscheidung vom 20. Oktober ableiten. Ebenso fehlen in diesem Dokument eine speziell für Russland geltende Auszahlungsfrist und eine entsprechende Übergangsregelung für bestehende Konten.

HTX behält sich unter bestimmten Voraussetzungen vor, Dienstleistungen einzuschränken, Auszahlungen oder Transfers zu begrenzen und Konten zu beenden. Dazu zählt die Zuordnung zu einem ausgeschlossenen Gebiet. Diese Vertragsbefugnis belegt jedoch nicht, dass sämtliche betroffenen Konten bereits gleichzeitig gesperrt wurden.

Welche Auskunft für Ihr Konto zählt

Die praktische Prüfung beginnt bei drei getrennten Punkten: den Zugangsvoraussetzungen, einer persönlichen Kündigungsnachricht und den noch verfügbaren Kontofunktionen. Bewahren Sie die Nachricht auf und lassen Sie unklare Fristen schriftlich vom offiziellen Kundendienst erläutern. Eine allgemeine Meldung ersetzt diese Zuordnung nicht.

MEXC warnt außerdem ausdrücklich vor privaten Nachrichten, die Zahlungen, Zugangsdaten, Wiederherstellungswörter oder Vermögenstransfers verlangen. Prüfen Sie Anweisungen über die offizielle Website oder App. Die Mitteilungen belegen auch nicht, dass eine andere Börse Sie aufnehmen wird. Deren regionale Bedingungen müssen Sie gesondert prüfen, bevor Sie von einem weiterhin verfügbaren Handelszugang ausgehen.